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Einspeisevergütung, Solarspitzengesetz und 0 % Mehrwertsteuer: Was gilt für neue PV-Anlagen?

Wer in Deutschland eine Photovoltaikanlage baut, verdient vor allem am Eigenverbrauch – die Einspeisevergütung für den Überschuss ist seit Jahren rückläufig. Dazu kommen neue Regeln für negative Strompreise und eine geplante Reform für 2027. Hier der Stand Ende September 2026.

Einspeisevergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme 2026

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Vergütungssätze. Für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026 gilt 1:

AnlagenteilTeileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Sätze gelten anteilig: Bei einer 15-kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung werden die ersten 10 kWp mit dem höheren und die übrigen 5 kWp mit dem niedrigeren Satz vergütet. Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben. Für Anlagen, die bereits laufen oder noch 2026 ans Netz gehen, bleibt die bisherige feste Vergütung laut ADAC unverändert 2.

Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn Sie den Strom kaum selbst nutzen können; bei typischen Einfamilienhäusern ist der eingesparte Strombezug deutlich mehr wert als 7,70 ct/kWh.

Solarspitzengesetz: negative Preise und 60-%-Grenze

Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 gilt für neue Anlagen 2:

  • Keine Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen. Die ausgefallenen Zeiten werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt.
  • Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung für neue Anlagen (2 bis 100 kWp) ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter), bis ein solches eingebaut ist.

Praktisch heißt das: Eine Ost-West-Ausrichtung, ein Speicher oder gesteuerte Verbraucher (Wallbox, Wärmepumpe) helfen, Mittagsspitzen selbst zu nutzen, statt sie abzuregeln.

EEG 2027: geplante Reform (noch nicht beschlossen)

Die Bundesregierung will das EEG grundlegend umbauen. Der Regierungsentwurf sieht laut Bundestag für neue Anlagen unter 25 kW vor 3:

  • feste Vergütung nur noch bis Ende 2028 vorgesehen, mit einem Satz von 5,2 ct/kWh;
  • statt 20 Jahren soll die Förderung nur noch drei Jahre laufen;
  • für neue Kleinanlagen soll die Direktvermarktung verpflichtend werden.

Stand: Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen 3. Details können sich im Verfahren noch ändern. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.

0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 % 4. Nach Angaben des BMF:

  • begünstigt sind Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Zählerschrankertüchtigung, Energiemanagementsysteme und die Installation;
  • auch Balkonkraftwerke fallen darunter;
  • Miete und Leasing werden mit 19 % besteuert, ebenso Wartungsverträge;
  • die Regelung ist nicht befristet.

Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt; größere Anlagen sind nicht ausgeschlossen, wenn sie die Standortvoraussetzungen erfüllen 4.

Balkonkraftwerk: die vereinfachten Regeln

Steckersolargeräte sind die kleinste Form der Einspeisung. Die Bundesnetzagentur nennt als Grenzen 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung 5. Innerhalb dieser Grenzen entfällt die Meldung beim Netzbetreiber; die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Bei unentgeltlicher Abgabe gibt es keine Vergütung für eingespeisten Strom 5.

Rechenbeispiel: Eigenverbrauch gegen Einspeisung

Die Zahlen unten sind ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenem Strompreis von 30 ct/kWh – setzen Sie Ihren eigenen Tarif ein. Eine 8,8-kWp-Anlage erzeugt bei rund 920 kWh/kWp etwa 8.100 kWh im Jahr (siehe unseren Ertragsratgeber). Mit der Überschussvergütung von 7,70 ct/kWh für Inbetriebnahmen ab August 2026 1:

EigenverbrauchsanteilSelbst genutzt (× 30 ct)Eingespeist (× 7,70 ct)Summe pro Jahr
30 %2.430 kWh → 729 €5.670 kWh → 437 €1.166 €
50 %4.050 kWh → 1.215 €4.050 kWh → 312 €1.527 €

Jeder Prozentpunkt mehr Eigenverbrauch bringt in diesem Beispiel also rund das Vierfache dessen, was dieselbe kWh als Einspeisung einbringt. Genau deshalb lohnt es sich, Verbraucher in die Mittagsstunden zu legen – und deshalb sind Speicher, Wallbox und Wärmepumpe mit PV-Steuerung so verbreitet.

Was heißt das für die Planung?

  1. Eigenverbrauch maximieren: Wärmepumpe, E-Auto und Haushaltsgeräte tagsüber laufen lassen; siehe Wallboxen für PV-Überschussladen und Wärmepumpen.
  2. Speicher nüchtern rechnen: Ein Heimspeicher erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber Geld; siehe unsere Heimspeicher.
  3. Smart Meter einplanen, damit die 60-%-Grenze entfällt.
  4. Inbetriebnahme-Termin bedenken: Der Vergütungssatz hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab.

Module nach messbaren Kennwerten vergleichen: Solarmodul-Datenbank.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für neue Anlagen?

Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 und Teileinspeisung: 7,70 ct/kWh für den Anteil bis 10 kWp und 6,66 ct/kWh für 10–40 kWp (Gebäudeanlagen).

Was ändert sich 2027?

Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht für neue Anlagen unter 25 kW deutlich weniger Förderung vor. Er wurde am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und ist noch kein Gesetz.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen Geld?

Für Anlagen, die seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) in Betrieb gehen, entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise; der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend.

Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auch für Speicher?

Ja. Der Nullsteuersatz umfasst Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Energiemanagement und Installation für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden.

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Quellen

  1. EEG-Förderung und -Fördersätze — Bundesnetzagentur · abgerufen 28. Sept. 2026
  2. Einspeisevergütung: Förderung für Strom aus der PV-Anlage 2026 und 2027 — ADAC · abgerufen 28. Sept. 2026
  3. Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant — Deutscher Bundestag · abgerufen 28. Sept. 2026
  4. FAQ: Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen — Bundesministerium der Finanzen · abgerufen 28. Sept. 2026
  5. Balkon-Solaranlagen — Bundesnetzagentur · abgerufen 28. Sept. 2026