Wechselrichter ans Netz: VDE-AR-N 4105, Einspeisebegrenzung und Marktstammdatenregister
Ein Wechselrichter speist ins öffentliche Netz ein – deshalb gelten technische Anschlussregeln, Meldepflichten und seit 2025 auch Grenzen für die Einspeisung. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was beim Kauf und bei der Inbetriebnahme eines Wechselrichters in Deutschland zu beachten ist.
Die Regeln im Überblick
| Thema | Regel | Kern |
|---|---|---|
| Technischer Anschluss | VDE-AR-N 4105 (Fassung 2018-11) | Anforderungen an Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 1 |
| Schieflast | VDE-AR-N 4105 | Einphasig höchstens 4,6 kVA je Wechselrichter 2 |
| Einspeisebegrenzung | Solarspitzengesetz (EEG) | Neue Anlagen 2–100 kW: 60 % bis Smart Meter und Steuerbox 3 |
| Vergütung | Solarspitzengesetz | Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen für neue Anlagen 4 |
| Registrierung | Marktstammdatenregister | Binnen eines Monats nach Inbetriebnahme 5 |
| Steckersolar | Vereinfachte Regeln | 800 VA / 2.000 W, keine Netzbetreiber-Anmeldung 6 |
VDE-AR-N 4105: was der Wechselrichter können muss
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 legt fest, wie Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz angeschlossen und betrieben werden. Gültig ist die Fassung 2018-11 1. Zu den Anforderungen gehört unter anderem eine spannungsabhängige Blindleistungsregelung (Q(U)), mit der der Wechselrichter die Spannung am Einspeisepunkt stützt 2.
Drei Punkte sind für Käufer praktisch relevant:
- Schieflast: Einzelne Wechselrichter mit mehr als 4,6 kVA Nennleistung dürfen nicht einphasig angeschlossen werden 2. In unserer Datenbank haben 14 der 36 einphasigen Geräte eine AC-Leistung von 5 oder 6 kW. Ab dieser Größe ist ein dreiphasiges Gerät (47 Modelle, 3 bis 20 kW) der naheliegende Weg.
- NA-Schutz: Bis 30 kVA darf der Netz- und Anlagenschutz im Wechselrichter integriert sein; darüber ist ein zentraler NA-Schutz nötig 2. Für typische Einfamilienhaus-Anlagen reicht also der integrierte Schutz.
- Ländereinstellung: Der Installateur stellt den Wechselrichter auf das deutsche Netzprofil ein und legt dem Netzbetreiber die Nachweise des Herstellers vor. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der eingetragene Elektrofachbetrieb.
Solarspitzengesetz: 60 % und negative Preise
Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Anlagen zwei Regeln 3,4:
- Einspeisebegrenzung auf 60 %: Neue PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox nur 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, bis beides eingebaut und die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber erfolgreich geprüft ist 3. Für Anlagen von 25 bis 100 kW muss zusätzlich übergangsweise eine Fernsteuerbarkeit, etwa per Rundsteuerempfänger, sichergestellt sein 3.
- Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen: Die ausgefallenen Zeiten werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt 4.
Ausgenommen von der 60-%-Grenze sind unter anderem Steckersolargeräte bis 2 kW mit höchstens 800 VA Wechselrichterleistung, bereits vorher in Betrieb genommene Anlagen und Anlagen mit dauerhafter Nulleinspeisung 3. Das BMWK schätzt den Einspeiseverlust durch die 60-%-Grenze ohne Speicher auf höchstens 9 % bei Südausrichtung, rund 5 % bei Ost- oder Westausrichtung und etwa 1 % bei Ost-West-Anlagen 3.
Was heißt das für den Wechselrichter? Achten Sie darauf, dass Wechselrichter oder Energiemanagementsystem die Einspeisung am Netzanschlusspunkt dynamisch begrenzen können – also nur den Überschuss abregeln, nicht die gesamte Erzeugung. Mit einem Speicher, einer Wallbox oder einer Wärmepumpe lässt sich Mittagsstrom selbst nutzen. 34 der 58 Geräte in unserer Datenbank mit dieser Angabe sind Hybrid-Wechselrichter mit Batterieeingang; siehe String-, Mikro- oder Hybrid-Wechselrichter.
Marktstammdatenregister
Jede neue Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden 5. Wer das versäumt, riskiert den Verlust der Vergütung nach EEG und ein Bußgeld; der Netzbetreiber kann Zahlungen zurückhalten, bis die Registrierung nachgewiesen ist 5. PV-Anlage und Batteriespeicher werden einzeln eingetragen, auch wenn sie zusammen betrieben werden 5.
Tauschen Sie später den Wechselrichter oder rüsten einen Speicher nach, prüfen Sie, ob die Einträge im Register angepasst werden müssen.
Balkonkraftwerk: die vereinfachte Variante
Für Steckersolargeräte gelten laut Bundesnetzagentur 6:
- höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung, auch bei mehreren Geräten an einem Anschluss;
- maßgeblich ist die höchste einstellbare Leistung des Wechselrichters;
- keine Anmeldung beim Netzbetreiber, aber Registrierung im Marktstammdatenregister;
- der Netzbetreiber stellt einen Zweirichtungszähler bereit.
Die drei Mikrowechselrichter in unserer Datenbank leisten 325 bis 380 W AC je Gerät; zwei davon bleiben zusammen unter 800 VA.
Checkliste
- Wechselrichter mit Nachweis nach VDE-AR-N 4105, auf deutsches Netzprofil eingestellt.
- Einphasig nur bis 4,6 kVA, sonst dreiphasig 2.
- Einspeisebegrenzung dynamisch geregelt, bis Smart Meter und Steuerbox da sind 3.
- Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb.
- Anlage und Speicher binnen eines Monats im Marktstammdatenregister 5.
Passende Geräte nach Phasen, Leistung und Hybridfunktion finden Sie im Wechselrichter-Vergleich. Zur Auslegung: Wechselrichter dimensionieren.
Häufige Fragen
Welche Norm gilt für den Netzanschluss kleiner PV-Anlagen?
Die VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, aktuell in der Fassung 2018-11. 1
Wie groß darf ein einphasiger Wechselrichter sein?
Einzelne Wechselrichter mit mehr als 4,6 kVA Nennleistung dürfen nicht an einer einzelnen Phase angeschlossen werden. 2
Was ist die 60-%-Regel?
Neue PV-Anlagen von 2 bis 100 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox nur 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, bis beides eingebaut und die Steuerbarkeit geprüft ist. 3
Bis wann muss die Anlage ins Marktstammdatenregister?
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Sonst drohen der Verlust der EEG-Vergütung und ein Bußgeld. 5
Braucht ein Balkonkraftwerk eine Anmeldung beim Netzbetreiber?
Nein, bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 W Modulleistung entfällt sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. 6
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Quellen
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) — VDE FNN · abgerufen 28. Sept. 2026
- VDE-AR-N 4105-Anforderungen an PV-Anlagen — Energie-Experten · abgerufen 28. Sept. 2026
- FAQ zur Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Stromspitzen und zum Biomassepaket — Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · abgerufen 28. Sept. 2026
- Einspeisevergütung: Förderung für Strom aus der PV-Anlage 2026 und 2027 — ADAC · abgerufen 28. Sept. 2026
- Marktstammdatenregister: Das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen — Verbraucherzentrale · abgerufen 28. Sept. 2026
- Balkon-Solaranlagen — Bundesnetzagentur · abgerufen 28. Sept. 2026