Förderung für Wärmepumpen 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Vieles, was noch im Netz steht – Effizienzbonus, 30.000 € Kostengrenze, 20 % Klimabonus – ist damit überholt. Auf jeder Produktseite zeigen wir, ob das Modell förderfähig ist; hier finden Sie die Regeln und einen Rechner.
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen Kosten; ab dem 1. Quartal 2027 nur noch 15 %1
- Höchstfördersatz
- 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € 80 %1
- Förderfähige Kosten
- max. 28.000 € für die erste Wohneinheit1
Fördersätze und Boni im Detail
Privatpersonen beantragen die Förderung für Wohngebäude bei der KfW (Programm 458). Das BAFA fördert Wärmepumpen nicht mehr selbst, führt aber die Liste der förderfähigen Geräte1.
| Baustein | Satz | Wer |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % (ab Q1 2027: 15 %) | alle Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (bis 31.01.2027) | selbstnutzende Eigentümer, Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | selbstnutzende Eigentümer mit zvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € (mit Kind: Grenzen + 10.000 €) |
| Wertschöpfungs-Bonus | +15 % (ab Q1 2027) | Wärmepumpen mit Ursprung in der EU; Kriterien noch nicht veröffentlicht |
| entfallen | galt nur bis 20.07.2026 |
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach dem Antragsdatum: 12 % (Feb.–Juli 2027), 8 % (Aug. 2027–Jan. 2028), 4 % (Feb.–Juli 2028), danach 0 %1,2. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen des zweit- und drittletzten Jahres vor Antrag1.
Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 20301.
Technische Anforderungen an die Wärmepumpe
- Das Gerät muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen stehen1,4.
- Schall (Luft/Wasser): Seit 2026 muss die Außeneinheit mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung liegen1,5. Das ergibt je nach Leistung: bis 6 kW max. 55 dB(A), bis 12 kW 60 dB(A), bis 30 kW 68 dB(A), bis 70 kW 78 dB(A)6.
- Kältemittel: Natürliche Kältemittel (z. B. R290) werden empfohlen; ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert1.
- Netzdienlichkeit: steuerbar nach § 14a EnWG; ab dem 1. Juli 2027 zusätzlich eine digitale Schnittstelle nach dem EU-Verhaltenskodex für smarte Geräte (z. B. EEBUS)1.
- Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 (VDI 4650), hydraulischer Abgleich, Heizlastberechnung und Messung von Strom und erzeugter Wärme1.
Förderrechner
So läuft der Antrag
- Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
- Liefer- oder Handwerkervertrag abschließen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus.
- Antrag in „Meine KfW“ stellen; nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
- Innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung die Nachweise einreichen; dann wird ausgezahlt.
Vermieter, Unternehmen und Kommunen
Vermieter erhalten über KfW 458 die Grundförderung, aber keine Boni. Unternehmen beantragen über KfW 459 (Wohngebäude) oder 522 (Nichtwohngebäude), Kommunen über 422 – jeweils mit 30 % Grundförderung7,8. Zusätzlich gibt es einen Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je Wohneinheit3.
Alternative: Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Statt der Förderung können selbstnutzende Eigentümer 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (7 % + 7 % + 6 %, max. 40.000 € je Objekt). Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, die Maßnahme vor 2030 abgeschlossen werden. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich1,9.
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz; die gesetzliche 65-%-Pflicht für neue Heizungen entfällt10. Für die Förderung bleibt die 65-%-Anforderung aber Voraussetzung1.
Alle Wärmepumpen mit Förderung pro Modell →
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe?
Mindestens 30 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten, also bis 8.400 €. Selbstnutzende Eigentümer können mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis 70 % (19.600 €) bzw. bei geringem Einkommen bis 80 % (22.400 €) erhalten.
Gibt es den Effizienzbonus für natürliche Kältemittel noch?
Nein. Mit der Richtlinie vom 17. August 2026 (gültig ab 21. Juli 2026) ist der Effizienzbonus entfallen. Ab 2028 werden aber nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.
Muss ich die Förderung vor dem Auftrag beantragen?
Ja. Sie schließen zuerst einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab und stellen dann den Antrag bei der KfW. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
Sinkt die Förderung 2027?
Ja. Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; dafür gibt es 15 % Wertschöpfungs-Bonus für Geräte mit EU-Ursprung. Ab Februar 2027 sinken außerdem die Kostengrenze und der Klimageschwindigkeitsbonus.
Quellen
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) — Bundesanzeiger · abgerufen 27. Sept. 2026
- Merkblatt Heizungsförderung 458 (gültig ab 24.09.2026) — KfW · abgerufen 27. Sept. 2026
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — KfW · abgerufen 27. Sept. 2026
- Liste der förderfähigen Wärmepumpen — BAFA · abgerufen 27. Sept. 2026
- BEG-Förderung 2026: neue Schallanforderungen für Wärmepumpen — Bundesverband Wärmepumpe · Drittquelle · abgerufen 27. Sept. 2026
- Verordnung (EU) Nr. 813/2013 — EUR-Lex · abgerufen 27. Sept. 2026
- Merkblatt 459 (gültig ab 24.09.2026) — KfW · abgerufen 27. Sept. 2026
- Merkblatt 522 (gültig ab 24.09.2026) — KfW · abgerufen 27. Sept. 2026
- § 35c EStG — gesetze-im-internet.de · abgerufen 27. Sept. 2026
- Neues Gebäudemodernisierungsgesetz — Bundesregierung · abgerufen 27. Sept. 2026